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Allgemeine Rattenbekämpfung in den Gemeinden des Amt Probstei angeordnet

Das Amt Probstei hat in der Zeit vom 20.10.2025 bis 02.11.2025 eine allgemeine Rattenbekämpfung in den Gemeinden des Amt Probstei angeordnet.

Zur Rattenbekämpfung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer

  • der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen,
  • der bebauten Grundstücke außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie der Grundstücke, die als Zeltplatz oder Lagerplatz für Lebensmittel, Abfallstoffe oder Kompost genutzt werden,
  • der Abwasseranlagen (Kanalisations- und Kläranlagen)
  • sowie von Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und schwimmenden Geräten

verpflichtet.

Die Bekämpfungsmittel müssen am 20.10.2025 bis spätestens 10:00 Uhr ausgelegt sein und sind während der Bekämpfungsaktion bei Bedarf zu ergänzen und zu erneuern.

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