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Allgemeine Rattenbekämpfung in den Gemeinden des Amt Probstei angeordnet

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Das Amt Probstei hat in der Zeit vom 20.10.2025 bis 02.11.2025 eine allgemeine Rattenbekämpfung in den Gemeinden des Amt Probstei angeordnet.

Zur Rattenbekämpfung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer

  • der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen,
  • der bebauten Grundstücke außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie der Grundstücke, die als Zeltplatz oder Lagerplatz für Lebensmittel, Abfallstoffe oder Kompost genutzt werden,
  • der Abwasseranlagen (Kanalisations- und Kläranlagen)
  • sowie von Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und schwimmenden Geräten

verpflichtet.

Die Bekämpfungsmittel müssen am 20.10.2025 bis spätestens 10:00 Uhr ausgelegt sein und sind während der Bekämpfungsaktion bei Bedarf zu ergänzen und zu erneuern.

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