Das Amt Probstei hat in der Zeit vom 20.10.2025 bis 02.11.2025 eine allgemeine Rattenbekämpfung in den Gemeinden des Amt Probstei angeordnet.
Zur Rattenbekämpfung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer
- der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen,
- der bebauten Grundstücke außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie der Grundstücke, die als Zeltplatz oder Lagerplatz für Lebensmittel, Abfallstoffe oder Kompost genutzt werden,
- der Abwasseranlagen (Kanalisations- und Kläranlagen)
- sowie von Wasserfahrzeugen, Wohnschiffen und schwimmenden Geräten
verpflichtet.
Die Bekämpfungsmittel müssen am 20.10.2025 bis spätestens 10:00 Uhr ausgelegt sein und sind während der Bekämpfungsaktion bei Bedarf zu ergänzen und zu erneuern.