An der Ostsee & im Inland
Für die Ostsee vor der Küste (Kieler Förde) gilt...
- dass grundsätzlich mit einem gültigen Jahresfischereischein des Landes Schleswig-Holstein (ggf. mit einem Zusatzschein) geangelt werden darf.
- dass alternativ auch mit einem Urlaubsfischereischein geangelt werden darf.
- dass im gesamten Bereich der Förde das Angeln von Land aus erlaubt ist, es sei denn ,Schilder weisen auf ein Verbot hin.
- dass das Angeln vom Wasser aus erlaubt ist, solange man sich vom Fahrwasser und den Manövriergebieten der skandinavischen Fähren/Kreuzfahrtschiffe fern hält.
- dass Du Auskunft durch die Fischereiaufsicht des Landes S-H, Wischhofstr. 1 – 3, 24148 Kiel, Telefon 0431/72080-10 erhältst.
Für die Binnengewässer in der Probstei (Passader See, Kasseteiche und die zahlreichen, kleinen Auen) gilt...
- dass eine zusätzliche Erlaubnis benötigt wird.
- dass Du im Serviceportal von Schleswig-Holstein.de nähere Informationen erhältst.