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KIEL. Das Land unterstützt die Kutter- und Küstenfischerei künftig über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich 750.000 Euro. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Fischereiverbänden unterzeichneten heute (23. April) Ministerpräsident Daniel Günther, Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg sowie Vertreter des Landesfischereiverbands Schleswig-Holstein und des Fischereischutzverbands Schleswig-Holstein. „Die Fischereibetriebe stehen seit langem vor großen Herausforderungen. Sinkende Bestände und immer schwierigere Rahmenbedingungen setzen sie wirtschaftlich stark unter Druck. Gleichzeitig ist klar, dass wir die Ostsee besser schützen müssen, um die Bestände zu stabilisieren. Genau darin liegt die Herausforderung: Meeresschutz und eine wirtschaftliche Perspektive für die Fischerei zusammenzubringen. Für beides setzen wir als Landesregierung uns mit Nachdruck ein. Dafür haben wir heute diese Zielvereinbarung geschlossen“, sagte Günther bei der Unterzeichnung in Kiel. 
 
Die Kutter- und Küstenfischerei sei seit Generationen ein Herzstück der Küstenregionen und ein Symbol für die Identität Schleswig-Holsteins, so der Ministerpräsident. „Das soll sie auch bleiben. Wir wissen, dass die Schutzmaßnahmen des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 (APOS) für viele Betriebe herausfordernd sind. Aber wir verbinden Umweltschutz mit einer wirtschaftlichen Perspektive. Mit der Vereinbarung wollen wir sicherstellen, dass unsere Fischerinnen und Fischer, die Tag für Tag aufs Meer hinausfahren, unterstützt werden und ihren Beruf weiter ausüben können“, sagte Günther. 
Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg betonte: „Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen des APOS, insbesondere die Schließung bisher wichtiger Fanggebiete, treffen unsere Fischereibetriebe in einer ohnehin wirtschaftlich extrem angespannten Lage. Der dramatische Rückgang der Bestände von westlichem Dorsch und westlichem Hering hat viele Existenzen erschüttert. Wir haben uns von Beginn an dafür eingesetzt, dass – wenn es einen Ausschluss von Fischerei gibt – auch immer Unterstützung für die Betroffenen sichergestellt wird. Mit der nun vereinbarten Zielvereinbarung setzen wir dies konsequent um: Wir stehen auch in schweren Zeiten an der Seite unserer Küstenfischerei, unterstützen sie gezielt finanziell bei der Umsetzung freiwilliger Schutzmaßnahmen und eröffnen neue Einkommensperspektiven im Bereich Umwelt- und Monitoringaufgaben.“
 
Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 wurde beschlossen, 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz zu stellen. Seit März sind dafür drei neue Naturschutzgebiete in Kraft getreten. In drei weiteren bestehenden Natura-2000 Gebieten sollen ebenfalls noch in diesem Jahr verschärfte Managementregeln folgen. In diesen streng geschützten Bereichen ist die Fischerei künftig ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem die Schwerpunktgebiete Schlei bis Gelting, südliche Hohwachter Bucht und westlich Fehmarn.
 
Inhalt der Zielvereinbarung:
 
Die beschlossene Zielvereinbarung sieht ein modulares System freiwilliger Leistungen vor: 
 
    • Modul 1: Vergütung der aktiven Teilnahme an der Freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten (90 Euro pro Fangtag, gedeckelt).
    • Modul 2: Einbindung von Fischereibetrieben in die Bergung verloren gegangener Fanggeräte (sogenannte Geisternetze)
    • Modul 3: Beteiligung von Fischereibetrieben am Küstenfischmonitoring gemäß HELCOM- und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie-Vorgaben
    • Modul 4: Unterstützung bei der Erhebung von Umweltmonitoringdaten, insbesondere in schwer zugänglichen Flachwasserbereichen
 
Für Modul 1 stehen jährlich 650.000 Euro zur Verfügung, für die Module 2 bis 4 weitere 100.000 Euro. Die Vereinbarung läuft bis Ende 2036. Evaluierungen sind für die Jahre 2031 und 2036 vorgesehen. 
 
„Mit der Zielvereinbarung bekennt sich die Landesregierung ausdrücklich zum Erhalt der Erwerbsfischerei an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Zugleich leisten teilnehmende Betriebe durch zusätzliche Umweltleistungen einen aktiven Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresbiodiversität“, so Schmachtenberg.
 
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Albers, Frauke Zelt | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Telefon 0431 988 - 1704 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Medieninformation im Internet www.schleswig-holstein.de/
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Ostern ist eines der wichtigsten Feste im christlichen Kalender und hat eine tiefgehende religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung. Im Zentrum der Osterfeiertage steht die Erinnerung an die Auferstehung Jesu Christi, die als Symbol für Hoffnung, Erneuerung und das Leben nach dem Tod gilt. Für gläubige Christen markiert Ostern den Höhepunkt ihres Glaubens, da es den Sieg des Lebens über den Tod und des Guten über das Böse verkörpert.

Die Osterzeit beginnt mit der Karwoche, die an die letzten Tage Jesu erinnert. Besonders der Karfreitag ist ein stiller Feiertag, an dem der Kreuzigung Jesu gedacht wird. Er steht für Leid, Opfer und Trauer. Im Kontrast dazu folgt der Ostersonntag als freudiger Höhepunkt: die Auferstehung Jesu. Dieser Tag symbolisiert einen Neuanfang und gibt vielen Menschen Hoffnung, selbst in schwierigen Zeiten.

Neben der religiösen Bedeutung haben sich im Laufe der Zeit auch zahlreiche Bräuche und Traditionen rund um Ostern entwickelt. Dazu gehören das Färben und Suchen von Ostereiern, das als Zeichen für neues Leben gilt, sowie der Osterhase, der in vielen Kulturen als Überbringer der Eier bekannt ist. Diese Traditionen sind besonders für Kinder von großer Bedeutung und machen das Fest zu einem freudigen Ereignis für die ganze Familie.

Auch gesellschaftlich spielt Ostern eine wichtige Rolle. Es ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnung, der Erholung und des Zusammenseins mit Familie und Freunden. In vielen Ländern sind die Osterfeiertage gesetzliche Feiertage, die eine Pause vom Alltag ermöglichen. Der Frühling, der zeitlich mit Ostern zusammenfällt, verstärkt zusätzlich das Gefühl von Neubeginn und Wachstum.

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Der Brauch der Ostereier ist einer der bekanntesten und beliebtesten Traditionen rund um das Osterfest. Eier gelten seit jeher als Symbol für neues Leben, Fruchtbarkeit und Auferstehung – Werte, die eng mit dem Frühling und dem christlichen Osterfest verbunden sind.

Schon in vorchristlicher Zeit galt das Ei in vielen Kulturen als Zeichen des Neubeginns. Mit dem Erwachen der Natur nach dem Winter feierten die Menschen das Wiedererwachen des Lebens, und das Ei spielte dabei eine wichtige Rolle. Als im Christentum Ostern zum Fest der Auferstehung Jesu Christi wurde, verbanden sich diese älteren Fruchtbarkeits- und Lebenssymbole mit der neuen religiösen Bedeutung. So wurde das Ei zum zentralen Symbol des Osterfestes: Wie das Leben aus der scheinbar toten Schale des Eies schlüpft, so stand es für die Auferstehung Christi aus dem Grab.

Ein weiterer Grund für die Verbreitung von Ostereiern liegt im kirchlichen Fastengebot. Während der Fastenzeit war es früher verboten, Fleisch und tierische Produkte wie Eier zu essen. Die Hühner legten jedoch weiterhin Eier, und so sammelten sich viele an. Um sie haltbar zu machen, wurden sie gekocht – ein praktischer Ursprung des heutigen „Eierkochens“. Nach der Fastenzeit zu Ostern konnten sie dann als besonderes Festmahl verzehrt werden.

Mit der Zeit entstand daraus der Brauch, Eier zu färben und zu verzieren. Im Mittelalter wurden die gekochten Eier mit natürlichen Farbstoffen aus Pflanzen eingefärbt – etwa mit Roter Bete, Zwiebelschalen oder Spinat. Das rote Ei hatte eine besondere Bedeutung, es sollte an das Blut Christi erinnern. Heute gibt es eine große Vielfalt an Farben, Mustern und Techniken, vom klassischen Färben mit Lebensmittelfarben bis hin zum kunstvollen Bemalen oder Bekleben.

Neben dem Färben entwickelte sich auch das Verstecken und Suchen der Ostereier, besonders als Spiel für Kinder. Der Osterhase, der die Eier bringt und versteckt, tauchte erstmals im 17. Jahrhundert in deutschen Quellen auf. Er soll die Eier als Gaben für die braven Kinder bringen – eine Verbindung von christlichem Fest, Frühlingssymbolik und kindlicher Freude.

Heute gehört das Osterei fest zu den Ostersymbolen weltweit – ob gekocht, bemalt, aus Schokolade oder als aufwendig verzierte Kunstobjekte. Es verbindet Generationen, Kulturen und Bräuche und erinnert uns daran, dass Ostern ein Fest des Lebens, der Hoffnung und des Neubeginns ist.

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Die Seenotretter der Station Grömitz der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) haben gestern, Donnerstag, 26. März 2026, die Rettungsaktion für einen etwa zwölf Meter langen, gestrandeten Buckelwal vor Niendorf/Ostsee unterstützt. In der Nacht schwamm das Tier in tieferes Wasser.

Bereits am Montag (23.3.) war das offenbar verirrte Tier, dessen natürliches Revier der Atlantik ist, vor Niendorf/Ostsee festgekommen. Die zuständige Gemeinde Timmendorfer Strand leitete die Rettungsaktion mit der Unterstützung zahlreicher Behörden und Organisationen vor Ort. Bagger gruben eine Rinne, durch die sich das Tier aus dem Flachwasserbereich in der Nacht auf Freitag in tieferes Wasser freischwimmen konnte. 

Im Rahmen der Amtshilfe war die DGzRS angefragt worden, ob es möglich sei, die Rettungsbemühungen für den gestrandeten Wal zu unterstützen. Da vor Ort viele kleinere Boote im Einsatz waren, diente die Anwesenheit des Seenotkreuzers vor allem auch der Sicherheit der im Einsatz befindlichen Besatzungen.

Der Seenotrettungskreuzer FELIX SAND war während der Baggerarbeiten auch vor Ort, um im Falle des Aufschwimmens die Schiffe und Boote vor Ort zu koordinieren, die im Geleitzug dafür sorgen sollten, dass der Wal nicht zurück in den Flachwasserbereich geriet. An Bord war eine Mitarbeiterin des Instituts für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW), selbst freiwillige Seenotretterin auf der Station Büsum der DGzRS, die die Baggerarbeiten von Bord der FELIX SAND aus koordinierte. Das ITAW stand der Gemeinde während der gesamten Rettungsaktion beratend zur Seite.

Ab dem frühen Abend bis nach Mitternacht waren für die Ostsee zunehmende Wasserstände um etwa 40 Zentimeter vorausgesagt worden. In der Nacht gelang es dem Wal, sich freizuschwimmen. 

In der in Teilbereichen flachen Lübecker Bucht besteht für das Tier allerdings weiterhin die Gefahr, erneut zu stranden.

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Mit der neuen Tarifstruktur, die am 1. April 2026 in Kraft tritt, führt die SprottenFlotte erstmals flexible Abo-Modelle ein. Diese richten sich insbesondere an Vielfahrer*innen, Pendler*innen und Studierende und erleichtern die planbare Nutzung der SprottenFlotte im Alltag. Während die kostenfreie erste halbe Stunde je Ausleihe bei Standardrädern im bisherigen Standardtarif entfällt, bleibt sie in allen Abonnements vollständig erhalten und bietet damit einen klaren Vorteil für regelmäßige Nutzer*innen. 

Zum Start der neuen Tarifstruktur bietet die KielRegion zeitlich begrenzte Einführungspreise bis zum 17. Mai an:

  • Jahresabo: 25 € (statt regulär 45 €)
  • Studierendenabo: 19 € (statt regulär 25 €) gilt für immatrikulierte Studierende der teilnehmenden Kieler Hochschulen 


Neue Abo-Modelle: Flexibilität für den Alltag

Die neuen Abonnements schaffen eine klare und übersichtliche Tarifstruktur, die sich am Mobilitätsverhalten vieler Menschen orientiert:

Jahresabo

45 € pro Jahr (25 € bei Abschluss bis einschl. 17.05.2026)

30 Minuten pro Ausleihe auf Standardrädern kostenfrei

Jede weitere Viertelstunde: 0,50 €


Monatsabo

8 € pro Monat

30 Minuten pro Ausleihe auf Standardrädern kostenfrei

Jede weitere Viertelstunde: 0,50 €


Studierenden Abo

25 € pro Jahr (19 € bei Abschluss bis einschl. 17.05.2026)

30 Minuten pro Ausleihe kostenfrei

Jede weitere Viertelstunde: 0,50 €


3-Tage-Pass

9 € für drei Tage

18 Stunden (1080 Minuten) flexibel über drei Tage nutzbar

 

Die neuen Abo-Modelle erleichtern den regelmäßigen Einsatz der SprottenFlotte auf alltäglichen Wegen, wie beispielsweise zur Arbeit, zur Hochschule oder für innerstädtische Fahrten mit dem Standardrad. Für Nutzer*innen ohne Abo gilt ab dem 1. April der neue Standardtarif.


Die Standardtarife im Überblick

 

Standardrad

0,50 € pro 15 Minuten

Maximal 12 € pro 24 Stunden

 

Lastenrad

1 € pro 15 Minuten

Maximal 20 € pro 24 Stunden

 

E Bike & E Lastenrad

2 € pro 15 Minuten

Maximal 35 € pro 24 Stunden

 

Wachsendes Stationsnetz steigert Erreichbarkeit

Parallel zur Tarifumstellung erweitert die KielRegion das Stationsnetz weiter:

Rund 50 zusätzliche Light-Stationen werden seit Sommer 2025 bis Ende 2026 in der gesamten KielRegion aufgebaut, um Angebotslücken zu schließen und die Verfügbarkeit im Alltag zu erhöhen.

 

Hintergrund

Mit der neuen Tarifstruktur reagiert die KielRegion auf knapper werdende kommunale Haushaltsmittel und den Bedarf nach einer stabilen, nachhaltigen Finanzierung. Die Abonnements sind ein zentraler Bestandteil dieses Modells und unterstützen sowohl die regelmäßige Nutzung im Alltag als auch die langfristige Weiterentwicklung des Bikesharing-Angebots.

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