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Geflügelpest: Geflügel in Haltungen mit mehr als 49 Tieren muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden

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Allgemeinverfügung gilt ab dem 23.11.2025

Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Auch im Kreis Plön wurde – neben dem Ausbruch in einer Geflügelhaltung - in mehreren Fällen die Geflügelpest bei tot aufgefundenen Wildvögeln (insbesondere Kraniche, Wildgänse und Schwäne) amtlich festgestellt.

Vor dem Hintergrund der schnellen Ausbreitung des Virus und zur Vermeidung des weiteren Eintrages der Geflügelpest in die Geflügelbestände durch Wildvögel sieht sich der Kreis Plön nach der vorgeschriebenen Risikobewertung nun dazu verpflichtet, die kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Tieren anzuordnen. Diese gilt ab dem 23.11.2025 bis zunächst einschließlich 15.01.2026. Eine Verlängerung ist möglich.

Gemäß dieser Anordnung dürfen Haltungen mit mehr als 49 Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasane, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänse im gesamten Kreisgebiet nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden. Alternativ kann zur Haltung von Geflügel / Vögeln unter Netzen oder Gitter eine Ausnahmegenehmigung unter bestimmten Bedingungen bei der Kreisverwaltung Plön, Veterinärabteilung, schriftlich oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. beantragt werden.

Außerdem ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Gebiet des Kreises Plön verboten.

Der Kreis Plön hat unter anderem aufgrund der ländlichen Prägung eine hohe Geflügeldichte. „Wir müssen deshalb unbedingt verhindern, dass sich das Virus von den Wildvögeln weiter auf die Nutztierbestände ausbreitet.“, begründet Landrat Björn Demmin die Maßnahmen. Mehrere Kreise in Schleswig-Holstein haben bereits kreisweite Aufstallungsanordnungen ausgesprochen, da sich das Geflügelpest-Geschehen in ganz Schleswig-Holstein weiter ausweitet.

Neben der Aufstallungspflicht ist es unbedingt erforderlich, dass alle geflügelhaltenden Personen die Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. „Die Geflügelpest ist hoch ansteckend und lässt sich unbemerkt über Kleidung, Schuhe oder Hände verbreiten“, erklärt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen die Übertragungswege. Etwas Kot eines erkrankten Tieres unter dem Schuh reiche schon aus, um das Virus in den Bestand zu bringen. „Beim Betreten des Stalls sollten die Geflügelhalter deshalb Schutzkleidung tragen und Hände und Schuhe desinfizieren“, rät Sassen. Das Auftreten von vermehrten Todesfällen müsse zudem umgehend an die Veterinärbehörde gemeldet werden.

Noch ein wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger:

Tote und sterbende Vögel sollten grundsätzlich nicht angefasst werden. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, sagt Amtstierarzt Dr. Jan Sassen. „Aber das einzige, was man in diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“

Zudem empfiehlt der Kreis Plön die Jagdruhe auf Federwild, um das Wildgeflügel nicht zu beunruhigen und dadurch die Verbreitung des hochpathogenen aviären Influenzavirus zu beschleunigen. Des Weiteren wird empfohlen, das Vergrämen von Federwild zu unterlassen, damit der Erreger der Geflügelpest nicht weitergetragen und das Abwandern und Aufscheuchen von erkrankten oder infizierten Wildvögeln nicht verstärkt wird.

Bürgerinnen und Bürger, die einen toten Greifvogel, eine Ente, Gans oder einen anderen verendeten Wasservogel finden, sollte diesen bei den örtlichen Ordnungsbehörden melden. Über das Ordnungsamt erfolgt dann die Bergung und Koordinierung der Probenahme durch die Veterinärabteilung des Kreises. Für spezielle Rückfragen ist die Veterinäraufsicht telefonisch zu erreichen unter 04522 / 743-270 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die Allgemeinverfügung finden Sie unter Bürgerservice/Bekanntmachungen

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