Am 02.07.26 wurde von der Gemeindevertretung in namentlicher Abstimmung, mit den Stimmen der CDU, Grünen und dem FDP Vertreter folgender Beschluss getroffen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Einsetzung einer grundsätzlichen Wiederbesetzungssperre in den gemeindlichen Stellenplänen. Die Sperre greift nur bei dem Freiwerden einer vorhandenen Stelle, also wenn ein bisheriger Stelleninhaber ausscheidet. Falls die sofortige Neubesetzung der freigewordenen Stelle zur Abwendung von Schaden für die Gemeinde unvermeidlich ist, kann der Haupt- und Finanzausschuss auf Antrag die Sperre aufheben.
Hierzu hat der Bürgermeister fristgerecht Widerspruch gegen diesen Beschluss eingelegt, weil der Beschluss - ohne die Stellen konkret zu benennen und mit einem Sperrvermerk zu versehen - ausdrücklich darauf abzielt, sämtliche Stellen mit einem Sperrvermerk zu versehen, um so generell, unabhängig von laufenden Prozessen oder bestehenden Aufgaben, Personalkosten einzusparen. Damit wurde ein pauschaler, den gesamten Stellenplan umfassender Stellenbesetzungsvorbehalt beschlossen, was nach herrschender Meinung rechtswidrig ist, so die Verwaltungsvorlage.
In der Lebhaften Diskussion wurde zunächst von Lars Johnsen festgestellt, dass es sich nicht um einen rechtswidrigen Beschluss gehandelt hat sondern um die politische Meinung des Bürgermeisters. Der Beschluss könnte könnte einem Erlass widersprechen, jedoch keiner Verordnung oder gesetzlichen Regelung. Der Bürgermeister würde sich auf Sperrvermerke und nicht auf eine Wiederbesetzungssperre beziehen.
Hiernach wurde von den Grünen der Antrag gestellt, den bisherigen Antrag umformuliert zu Abstimmung zu stellen.
„Der Bürgermeister wird verpflichtet, jede freiwerdende Stelle dem HFA mitzuteilen, sobald ihm diese Information bekannt wird, damit der HFA über eine gegebenenfalls temporäre Wiederbesetzungssperre der Stelle nach umgehender Prüfung beschließen kann.“
Dieser Antrag wurde von Herrn Johnsen noch erweitert, dass dieser Beschluss bis zur nächsten Haushaltsberatung begrenzt sein sollte. Eine automatische Verlängerung soll nicht möglich sein, hierzu würde es einen neuen Beschluss benötigen.
Vom Bürgermeister wurde die Vorwürfe zurückgewiesen, sein Widerspruch erfolgte nach ausführlicher Rücksprache mit dem Amt und der Kommunalaufsicht, wo seine Rechtsansicht bestätigt wurde. Bei einem erneuten gleichlautenden Beschluss und einem erneuten Widerspruch durch den Bürgermeister wäre eine Klage am Verwaltungsgericht möglich. Diesem Weg würde jedem offen stehen, so der Bürgermeister.
Von der CDU Fraktion wurde hierzu angemerkt, dass es nicht hilfreich sei, wenn ein Verwaltungsgericht in einigen Jahren eine Entscheidung trifft. Der gemeinsamen Beschlussformulierung würde die CDU Fraktion zustimmen.
Die EIS Fraktion sowie die SPD Fraktion sprechen sich dagegen aus. Der Bürgermeister wies daraufhin, dass schnellstmögliche Stellenausschreibungen damit zumindest sehr behindert werden. Jürgen Cordts stellt fest, das der neue Beschlussvorschlag nur eine Umformulierung des alten Beschlusses sei, er forderte eine namentliche Abstimmungen. Dem schließt sich die SPD Fraktion sich an.
Dr. Leu (Grünen) erklärt, dass eine Wiederbesetzungssperre kein Personalabbau, sondern auf Grund von fehlendem Geld sei. Jürgen Cordts zeigte hierzu auf, das kein Personalabbau sondern eher eine Aufstockung nötig sei. All die Neubaugebiete bedeuten zusätzliche Aufgaben für den Bauhof.
Ein Vertreter des Personalrates schilderte die Unruhe innerhalb der Belegschaft. Er lud die Fraktionssprecher zur nächsten Personalversammlung ein, um diesen Beschluss den Mitarbeitern erklären zu können.
Der Bürgermeister stellte fest, dass dies das falsche Signal an die Mitarbeiter sei. Dies gelte auch für zukünftige Mitarbeiter.
Die Grünen Fraktion, erläuterte hierzu, es gehe nicht um Stellenstreichung sondern um mehr Transparenz. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit die finanziellen Folgen aufzufangen. Abschließend wurde vom stellv. Bürgervorsteher die Frage gestellt, wer in der Gemeindevertretung die Erfahrungen hat, solche Personalentscheidungen zu treffen.
Jürgen Cordts stellte abschließend fest, dass ein solcher Beschluss keine Perspektive den Mitarbeitern gibt und eher das Gegenteil (Kündigung) nach sich ziehen kann.
Die namentliche Abstimmung kam zu dem Ergebnis 12 ja, 9 nein Stimmen.