Am Dienstag (24.03.26) kam es im Briefzentrum Schönberg zu einem Diebstahl von mehreren Postsendungen. Polizeiliche Einsatzkräfte nahmen unmittelbar nach der Tat eine Person vorläufig fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet. Ein Richter des Amtsgerichts Kiel verurteilte den Täter zu einer Bewährungsstrafe.

Am Dienstagabend gegen 19:05 Uhr meldete ein Mitarbeiter des Briefzentrums Schönberg der Einsatzleitstelle, dass er ein Fahrzeug verfolge, in welchem sich diverse zuvor entwendete Postsendungen befinden sollten. Der Anrufer habe die Tat beobachtet und folge nun dem Tatverdächtigen.

Einsatzkräfte der Polizeistation Preetz stoppten in Kiel das beschriebene Fahrzeug, in dem sich neben dem 27-jährigen albanischen Fahrer auch eine Deutsche und deren Kind befanden. Die polizeilichen Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Im Kofferraum befanden sich diverse Pakete, die mutmaßlich aus dem Briefzentrum entwendet worden waren.

Daraufhin wurde der Mann, der sich auch mit einem falschen Führerschein ausgewiesen hatte, vorläufig festgenommen.

Bei einer anschließend durchgeführten Durchsuchung der Wohnung der Beifahrerin stellten die Polizeibeamten weitere Paketsendungen, bei denen es sich um Stehlgut handeln dürfte, sicher.

Die Staatsanwaltschaft Kiel stellte noch am 25.03.2026 einen Antrag auf Erlass eines Hauptverhandlungshaftbefehls und Durchführung eines beschleunigten Verfahrens bei dem Amtsgericht Kiel gegen den Tatverdächtigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und weiterer Delikte. Dieses verurteilte des Angeklagten noch am selben Tag zu einer zur mehrmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die zuständige Polizeistation Preetz führt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Kiel die weiteren Ermittlungen gegen die Beifahrerin wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls fort.

Michael Bimler / Staatsanwaltschaft Kiel Babette Weiß / Polizeidirektion Kiel

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Wie bereits im Dezember 2025 angekündigt, richtet die Landeshauptstadt Kiel ab April dieses Jahres drei Waffenverbotszonen ein. Ziel ist es die Sicherheit an besonders stark frequentierten und kriminalitätsbelasteten Orten zu erhöhen und Gewalttaten mit Waffen oder Messern wirksam vorzubeugen. 

Die Polizeidirektion Kiel begrüßt die Ausweisung in den bezeichnetet Gebieten ausdrücklich.

Die Waffenverbotszonen treten in Kraft, sobald die erforderliche Beschilderung in den betroffenen Bereichen vollständig angebracht ist. Nach aktuellem Planungsstand wird dies im April der Fall sein.

Die Verordnung umfasst insgesamt drei räumlich klar abgegrenzte Zonen im Kieler Stadtgebiet. Dazu gehört zum einen der Bereich rund um den Hauptbahnhof, den Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz.

Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße, das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke. Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße zwischen Wall und Eggerstedtstraße einschließlich des angrenzenden Geh- und Radweges.

Diese Bereiche zeichnen sich nach Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik sowie nach polizeilicher Einschätzung durch ein erhöhtes Personenaufkommen und eine im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet deutlich höhere Anzahl relevanter Straftaten aus. Die Waffenverbotszonen gelten daher ganztägig und ganzjährig.

Innerhalb der ausgewiesenen Zonen ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot ausgenommen sind unter anderem Polizeikräfte, Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie weitere berechtigte Personengruppen. Auch bestimmte alltägliche und beruflich notwendige Nutzungen sind weiterhin erlaubt - etwa für Handwerkerinnen und Handwerker und Gewerbetreibende - sofern die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind. Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Einrichtung der Waffenverbotszonen beruht auf einer engen Abstimmung zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Polizeidirektion Kiel. Stadt und Polizei haben die Lage gemeinsam bewertet und werden auch künftig eng zusammenarbeiten, sowohl bei der Kontrolle der Zonen als auch bei der Information der Öffentlichkeit.

Stephanie Lage, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel Kerstin Graupner, Pressesprecherin der Stadt Kiel

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Seit Mittwoch häufen sich die Anrufe sogenannter "Falscher Polizeibeamter". Insbesondere der Kreis Plön und die Ortschaft Molfsee sind betroffen. Die Polizei warnt erneut vor dieser Betrugsmasche.

Seit dem 14.01.2026 registriert die Polizeidirektion Kiel in ihrem Zuständigkeitsbereich ein erhöhtes Anzeigenaufkommen im Zusammenhang mit betrügerischen Telefonanrufen durch "Falsche Polizeibeamte". In den aktuellen Fällen nutzen die Täter eine bekannte Vorgehensweise. Sie rufen potenzielle Opfer an und geben sich ihnen gegenüber am Telefon als Polizeibeamte aus. Sie berichten dann über einen frei erfundenen Sachverhalt, zum Beispiel über einen Einbruch in der Nachbarschaft des Angerufenen und einer angeblich bei den Täter aufgefundenen Namensliste. Im weiteren Gesprächsverlauf werden die Angerufenen zur persönlichen Wohnsituation und zu vorhandenen Wertgegenständen befragt. Ziel der Täter ist es, die Angerufenen zur Herausgabe von Wertgegenständen (z. B. Bargeld, Schmuck, Gold) zu bewegen.

Die Tatorte liegen in Plön sowie den Ortschaften Lutterbek, Heikendorf und Bendfeld. Bei allen angezeigten Taten blieb es bei Versuchen. Die Angerufenen reagierten richtig, indem sie die Telefonate selbständig beendeten und die Polizei informierten.

Am Donnerstag war auch im Zuständigkeitsbereich der benachbarten Polizeidirektion Neumünster eine Zunahme solcher Anrufe festzustellen. Betroffen waren insbesondere Anwohner der Ortschaft Molfsee. Auch hier blieb es bei Versuchstaten.

Wir geben erneut Hinweise in dieser Sache:

   - Die Polizei nimmt weder Bargeld noch Wertgegenstände zur 
     Sicherung oder Überprüfung entgegen.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     Sie unter:  www.polizei-beratung.de

Mathias Stöwer, Polizeidirektion Kiel

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Im Zeitraum 23.12.2025 und dem 13.01.2026 kam es in den Winterlagern von Wendtorf und Laboe zum Diebstahl von drei Außenbordern. Die Wasserschutzpolizei Kiel hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Tatverdächtige sowie Zeuginnen und Zeugen. Die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutz stellten fest, dass im Zeitraum zwischen dem 23.12.2025 und dem 13.01.2026 in den Winterlagern von Wendtorf und Laboe durch derzeit unbekannte Täter drei Außenborder gestohlen wurden.

Darüber hinaus kam es in dieser Zeit zu einem Versuch, einen weiteren Außenborder zu entwenden. Es entstand ein Schaden von ca. 80 000 EUR. Schiffseigner, Zeuginnen und Zeugen werden gebeten bei sachdienlichen Hinweisen, die Wasserschutzpolizei Kiel zu informieren.

Die Wasserschutzpolizei Kiel nimmt Hinweise unter der Telefonnummer: 0431-1601610 oder unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. entgegen.

Babette Weiß, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel

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Die Weihnachtsfeiertage verliefen für die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Kiel insgesamt ruhig und ohne besondere Vorkommnisse. Aus polizeilicher Sicht konnten viele Menschen die Feiertage in besinnlicher Atmosphäre verbringen.

Im Zeitraum von Heiligabend, 24. Dezember (12 Uhr), bis zum 26. Dezember (06 Uhr) verzeichnete die Polizeidirektion Kiel insgesamt 265 Einsätze. Davon entfielen 216 Einsätze auf die Landeshauptstadt Kiel sowie 49 Einsätze auf den Kreis Plön. Das Einsatzaufkommen lag damit erneut auf einem niedrigen Niveau. Im Vergleich dazu wurden im entsprechenden Vorjahreszeitraum 253 Einsätze registriert.

Zwischen Heiligabend und dem Morgen des 26. Dezembers unterstützten die Einsatzkräfte insgesamt sechs hilflose Personen, die aufgrund alkoholbedingter Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig unterwegs sein konnten. Darüber hinaus schritten die Beamtinnen und Beamten in mehreren Fällen bei Streitigkeiten ein und nahmen dabei neun Körperverletzungsdelikte auf.

Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Kiel kam es lediglich zu einem Verkehrsunfall, der polizeilich aufgenommen werden musste. Im Kreuzungsbereich der Helmholtzstraße stieß ein 49-jähriger Fahrzeugführer mit einem 53-jährigen Fußgänger zusammen. Der Fußgänger erlitt glücklicherweise nur leichte Verletzungen.

Am 1. Weihnachtstag kam es in Mönkeberg zu einem Wohnungsbrand. Die Feuerwehr konnte das Feuer löschen, Einsatzkräfte der Polizei beschlagnahmten den Brandort. Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an. Die betroffene Wohnung ist derzeit nicht bewohnbar. Weitere Wohnungsbrände wurden im Laufe der Weihnachtsfeiertage nicht bekannt.

Stephanie Lage, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel

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