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Frühjahrsaktion zur Kastration freilebender Katzen startet landesweit

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KIEL. Freilebende Katzen leiden häufig unter Krankheiten, Parasiten und Futtermangel. Gleichzeitig gefährdet ihre unkontrollierte Vermehrung das ökologische Gleichgewicht in Wald, Feld und Flur. Um Tierleid wirksam zu verringern und die heimische Artenvielfalt zu schützen, startet am Montag, 23. Februar 2026, die landesweite Frühjahrsaktion zur Kastration freilebender Katzen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV). Im Rahmen des durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds können bis zum 22. März 2026 in zahlreichen Regionen des Landes wieder freilebende Katzen kastriert werden, die sich nicht in fester menschlicher Obhut befinden. Die Aktion ist Teil der bewährten Kooperation zwischen Tierschutzverbänden, Tierärzteschaft, Kommunen, dem Landesjagdverband und dem Land Schleswig-Holstein.
 
Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg sagte dazu: „Die Katzenkastrationsaktionen in Schleswig-Holstein sind ein zentraler Baustein für nachhaltigen Tier- und Artenschutz und ein echter Erfolg. Die hohen Kastrationszahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass dieses gemeinsame Engagement wirkt. Mein Dank gilt allen Ehrenamtlichen, Tierärztinnen und Tierärzten sowie den beteiligten Kommunen. Zugleich haben wir die Verbändeanhörung zur landesweiten Katzenschutzverordnung gestartet. Mit ihr sollen Regelungen für gehaltene Katzen mit Freigang getroffen werden, um die Zuwanderung unkastrierter Tiere zu verhindern und so die Fortpflanzungskette freilebender Katzen wirksam zu unterbrechen. Die Verordnung soll im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten. Auch künftig werden die Kastrationsaktionen ein wichtiger Bestandteil dieses Gesamtkonzepts bleiben.“
 
Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, sagte: „Im vergangenen Jahr konnte eine hohe Anzahl von freilebenden Katzen kastriert worden. Die Tierschützer sind hochmotiviert, diesen Schwung in die Frühjahrsaktion 2026 mitzunehmen und möglichst viele freilebende Katzen einzufangen, kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die landesweite Kastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell, um das Elend der freilebenden Katzen zu vermindern. Damit sich unkastrierte Katzen aus Privathaushalten nicht mit freilebenden Katzen vermehren können, ist es umso wichtiger, dass die vom Landtag beschlossene Katzenschutzverordnung umgesetzt wird. Beides zusammen landesweite Kastrationsaktion und Katzenschutzverordnung kann zu einem weiteren Erfolgsmodell werden.“
 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und der damit verbundenen Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen im Aktionszeitraum in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden. Der Fokus sollte auf die Hotspots, an denen sich die Tiere aufhalten, gelegt werden. Die jeweiligen Hotspots können bei den zuständigen Gemeinden oder den örtlichen Tierschutzvereinen erfragt werden. Von dem Fänger bzw. der Fängerin ist ein dafür vorbereiteter Vordruck auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vordruck bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Die Kosten für die Kastrationen werden in voller Höhe übernommen: 30 Euro durch Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierarztpraxen und 125 Euro bzw. 156 Euro Restkostenübernahme durch den Fonds, je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt. Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden.
 
Das Land Schleswig-Holstein stellt für 2026 insgesamt 110.000 Euro für die Aktionen bereit. Der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein beteiligt sich mit 10.000 Euro und der Deutsche Tierschutzbund ebenfalls mit 10.000 Euro. Hinzu kommen Spenden, unter anderem von der Bastet Stiftung in Höhe von 15.000 Euro. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der in ihrem Gebiet anfallenden Kastrationskosten.
 
Hintergrund:
 
Im Jahr 2025 konnten insgesamt 3672 Tiere kastriert werden (1882 bei der Frühjahrsaktion, 1790 bei der Herbstaktion).
 
Weitere Informationen:
 
Alle erforderlichen Dokumente – darunter die Liste der teilnehmenden Gemeinden, der erforderliche Vordruck und die Datenschutzerklärung – sind auf der Webseite www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de abrufbar.
 
Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev
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